· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Transparenz ausländischer Familienstiftungen und Trusts im ErbStG ‒ Teil 2: Trusts
von RA/FA Steuerrecht Dr. Marc Jülicher, Düsseldorf
| Trusts des anglo-amerikanischen Rechtskreises führen bei ihrer erbschaftsteuerlichen Behandlung in Deutschland zu oft ähnlichen Ergebnissen wie ausländische Familienstiftungen (s. auch Teil 1, PIStB 21, 80 ). Unterschiede ergeben sich zunächst daraus, dass der Trust dem deutschen Recht zivilrechtlich fremd ist. Außerdem wurden mit Wirkung vom 5.3.99 ergänzende Vorschriften für Trusts bzw. ausländische „Vermögensmassen“ in das ErbStG eingeführt, die den Trust im Einzelfall gegenüber der Familienstiftung besser- oder schlechterstellen können. Nachfolgend werden diese Besonderheiten dargestellt. |
1. Der Trust ‒ zivilrechtliche Einschränkungen
Trusts sind Gebilde, die dem deutschen Zivilrecht unbekannt sind. Zumeist werden Trusts auch mit Steuerhinterziehungsgestaltungen und Verschleierungshandlungen in Verbindung gebracht. Die Aufdeckungen der Paradise Papers und der Panama Papers zeigen dies eindrücklich. Allerdings ist der Trust ein gewöhnliches und häufig verwendetes Vehikel, insbesondere in der anglo-amerikanischen Nachfolgeplanung. Sind die Begünstigten eines solchen Trusts in Deutschland ansässig, muss der deutsche Steuerberater den Sachverhalt steuerlich würdigen können.
Trusts zeichnen sich ähnlich wie Stiftungen dadurch aus, dass diese
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