· Fachbeitrag · Vermögens- und Nachfolgeplanung
Der Begünstigte eines US-Trusts aus deutscher Sicht
von RA StB Dr. Tanja Schienke-Ohletz -und RA Franziska Nagel, Frankfurt a. M.
| In den USA erfreut sich der Trust im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeberatung großer Beliebtheit, da hierdurch das ansonsten erforderliche sowie zeit- und kostenintensive Nachlassverfahren (probat) verhindert werden kann. Daneben dient der Trust als Maßnahme zur Asset Protection. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung und der damit verbundenen häufigeren Wohnsitzwechsel von Privatpersonen ist eine Auseinandersetzung mit Trustkonstellationen auch im deutschen Recht notwendig geworden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Trust ein dem deutschen Recht unbekanntes Rechtsinstitut ist, was den Umgang und die Besteuerung erheblich erschwert. |
1. Einführung
Die Rechtsform des Trusts existiert insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Ein Trust ist in der Regel in seiner Grundstruktur ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Errichter (Settlor), dem Treuhänder (Trustee) und einem Begünstigten (Beneficary). Dabei ist eine Personenverschiedenheit nicht erforderlich, sondern es kann grundsätzlich auch Personenidentität zwischen einzelnen Positionen bestehen.
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