· Fachbeitrag · Expatriates
Umzugskosten bei Arbeitnehmerentsendung nicht leichtfertig verschenken ‒ Teil 2: Umsatzsteuer
von StB Peter Scheller, Hamburg und Michael Dauer, Lautert
| Der mittlerweile auch in vielen mittelständischen Unternehmen vollzogene Schritt über die Grenze führt zu einer ständig wachsende Anzahl von Mitarbeitertransfers ins Ausland. Im ersten Teil dieser zweiteiligen Beitragsreihe ging es um die Umzugskosten als Werbungskosten und die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber in der Praxis ( PIStB 17, 304 ). Im zweiten Teil wird die umsatzsteuerliche Behandlung der Umzugskosten erläutert. Weiterhin sind für Zuzügler aus Nicht-EU-Staaten zollrechtliche Bestimmungen zu beachten. |
1. Umsatzsteuer
Arbeitgeber müssen sich mit den umsatzsteuerlichen Wirkungen der Umzugskosten beschäftigen, wenn sie für neue Arbeitnehmer Umzugskosten ganz oder teilweise übernehmen. Dabei geht es einerseits um den Vorsteuerabzug und andererseits um die zur Steuerpflicht führende unentgeltliche Wertabgabe.
Für Zuzügler aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, gelten zollrechtliche Bestimmungen, wenn sie Umzugsgut in das Zollgebiet der EU einführen. Wichtig ist in diesem Fall, was unter Umzugs- bzw. Übersiedelungsgut zu verstehen ist, welche zollrechtlichen Förmlichkeiten zu erfüllen sind und wann Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern anfallen können.
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