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  • · Fachbeitrag · Fallreihe AEASTG 2023

    Der neue Anwendungserlass zum AStG ‒ Teil 6: die Hinzurechnungsbesteuerung

    von StB Dr. Christian Kahlenberg, FBIStR, LL. M., M. Sc., Flick Gocke Schaumburg, Bonn/Berlin

    | Am 22.12.23 hat das BMF die finale Fassung des Anwendungserlasses zum AStG (AEAStG) veröffentlicht, die Gegenstand der Fortsetzung der hiesigen Fallreihe zum AStGAE 2023 ist. Nachdem in Teil 4 und 5 die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung vorgestellt wurden (s. PIStB 24, 107 und 135), befasst sich der nachfolgende Teil 6 mit der Freigrenze, dem Substanznachweis und den Rechtsfolgen. In einem 7. Teil werden ausgewählte Sonderthemen vorgestellt. |

    1. Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG)

    Nach § 9 AStG unterbleibt die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nicht aktiver Tätigkeit von einer ausländischen Gesellschaft, wenn

    • die ausländische Zwischengesellschaft im maßgebenden Wirtschaftsjahr überwiegend (≥ 90 %) Einkünfte aus aktiver Tätigkeit erzielt hat (gesellschaftsbezogene relative Freigrenze, Rz. 512 f.) und