· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel ab 2020
Die richtige Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Zum 1.1.20 wurde die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b), § 6a UStG umfassend neu geregelt. Danach ist die Aufzeichnung einer gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung. Vor Ausführung eines jeden Umsatzes muss die Gültigkeit der USt-IdNr. geprüft werden. Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf. Unsere zusätzliche Checkliste unterstützt Sie im Tagesgeschäft. |
1. FAQ 1: Was ist die USt-IdNr.?
Die USt-IdNr. ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal für EU-Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer. Die Verwendung einer aus einem anderen EU-Staat stammenden gültigen USt-IdNr. ist u. a. Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (zu den Verschärfungen ab dem 1.1.20 s. ausführlich Nieskoven, PIStB 21, 66).
2. FAQ 2: Bestätigung von ausländischen USt-IdNrn.
Über das folgende Internetformular können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. bestätigen lassen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist täglich in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr erreichbar.
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