· Fachbeitrag · Internationale Umsatzsteuer
Vorsteuervergütungsverfahren im Exportgeschäft am Beispiel der Vereinigten Arabischen Emirate
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
| Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben zum 1.1.18 erstmalig ein Umsatzsteuersystem eingeführt (s. PIStB 19, 231 ). Im Exportgeschäft kommt es immer wieder vor, dass Exporteure Leistungen lokal zukaufen. Diese Leistungen sind in den VAE in der Regel umsatzsteuerpflichtig, sodass sich die Frage stellt, ob und unter welchen Bedingungen diese Vorsteuer vergütet werden kann. Der vorliegende Beitrag soll am Beispiel der VAE Kernfragen der Umsatzsteuervergütung im Drittstaat behandeln. |
1. Ausgangsüberlegungen
Das reine Liefergeschäft macht es in der Regel nicht erforderlich, dass Leistungen vor Ort zugekauft werden. Allerdings kann es sein, dass vom Leistungssoll Installations- und Inbetriebnahmeleistungen, die nur lokal erbracht werden können, mitumfasst sind. Oftmals fragt der Kunde nach weiteren angrenzenden Leistungen vor Ort (z. B. Schulungsleistungen), die zwar im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft stehen, aber in einem separaten Vertragsverhältnis geregelt werden. In beiden Konstellationen stellt sich die allgemeine Frage, wie die Investitionen zu strukturieren sind, damit die lokal anfallende Umsatzsteuer möglichst erstattet wird. Anderenfalls ist die Umsatzsteuer als zusätzlicher Kostenfaktor in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) abzuführen.
2. Vorsteuervergütungsverfahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten
In den VAE kann die Vorsteuer grundsätzlich nur bezogen werden, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer auch in den VAE steuerlich registriert ist. Im April 2019 wurde allerdings das sog. Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Wirtschaftsteilnehmer erlassen. Der VAT Refund for Business Visitors User Guide ist auf der Website der Federal Tax Authority abrufbar (www.iww.de/s2837).
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