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  • · Fachbeitrag · Mitarbeitereinsatz im Ausland

    Kernfragen der internationalen Personalgestellung

    von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

    | Im Rahmen der Umsetzung von Aufträgen im Ausland wird es immer wieder erforderlich, dass Mitarbeiter über kürzere oder längere Zeiträume im Ausland eingesetzt werden. Soweit keine Niederlassung registriert oder keine Tochtergesellschaft gegründet werden kann, weil das Projektvolumen dies beispielsweise nicht rechtfertigt, stellt sich die Frage, wie der Mitarbeitereinsatz organisiert wird. Der vorliegende Beitrag geht den Kernfragen der internationalen Personalgestellung nach. |

    1. Ausgangsüberlegungen

    Die Erfüllung von Aufträgen im Ausland zieht es oftmals nach sich, dass Mitarbeiter zumindest zeitweise am ausländischen Ort der Auftragsumsetzung eingesetzt werden. Dies ist insbesondere in der Anlagenbauindustrie der Fall. Dort werden Mitarbeitereinsätze im Ausland regelmäßig im Rahmen der Installation und Inbetriebnahme von Anlagen erforderlich. Auch können Wartungsarbeiten nach sich ziehen, dass Mitarbeiter vor Ort eingesetzt werden müssen. Auch Schulungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit exportierten Gütern stehen, können den Anlass für entsprechende Mitarbeitereinsätze bilden.

     

    Auch wenn durch technische Neuerungen im Bereich der Videotelefonie und der sog. Augmented Reality mittlerweile Möglichkeiten bestehen, Schulungen bzw. mechanische Arbeiten vorzunehmen, auch ohne räumlich anwesend zu sein, sind die meisten Industrien darauf angewiesen, Mitarbeiter im Ausland einzusetzen.