· Fachbeitrag · Mitarbeitereinsatz im Ausland
Kernfragen der internationalen Personalgestellung
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
| Im Rahmen der Umsetzung von Aufträgen im Ausland wird es immer wieder erforderlich, dass Mitarbeiter über kürzere oder längere Zeiträume im Ausland eingesetzt werden. Soweit keine Niederlassung registriert oder keine Tochtergesellschaft gegründet werden kann, weil das Projektvolumen dies beispielsweise nicht rechtfertigt, stellt sich die Frage, wie der Mitarbeitereinsatz organisiert wird. Der vorliegende Beitrag geht den Kernfragen der internationalen Personalgestellung nach. |
1. Ausgangsüberlegungen
Die Erfüllung von Aufträgen im Ausland zieht es oftmals nach sich, dass Mitarbeiter zumindest zeitweise am ausländischen Ort der Auftragsumsetzung eingesetzt werden. Dies ist insbesondere in der Anlagenbauindustrie der Fall. Dort werden Mitarbeitereinsätze im Ausland regelmäßig im Rahmen der Installation und Inbetriebnahme von Anlagen erforderlich. Auch können Wartungsarbeiten nach sich ziehen, dass Mitarbeiter vor Ort eingesetzt werden müssen. Auch Schulungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit exportierten Gütern stehen, können den Anlass für entsprechende Mitarbeitereinsätze bilden.
Auch wenn durch technische Neuerungen im Bereich der Videotelefonie und der sog. Augmented Reality mittlerweile Möglichkeiten bestehen, Schulungen bzw. mechanische Arbeiten vorzunehmen, auch ohne räumlich anwesend zu sein, sind die meisten Industrien darauf angewiesen, Mitarbeiter im Ausland einzusetzen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig