· Fachbeitrag · Jahressteuergesetz 2013
Schaffung eines EU-Amtshilfe-Gesetzes durch das Jahressteuergesetz 2013
von RA FAStR Michael Bisle, Augsburg
| Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 (JStG 2013) sieht u.a. eine Novellierung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten (EU-Amtshilfe) vor. Durch das EU-Amtshilfe-Gesetz soll das deutsche Steuerrecht an Recht und Rechtsprechung der EU - insbesondere an die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/ EU) - angepasst werden. Ziel ist eine effizientere Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Neuerungen im EU-Amtshilfe-Gesetz, das ab dem 1.1.13 Anwendung finden soll. |
1. Entwicklungen
Um Betrug und internationale Steuerhinterziehung zu bekämpfen, hat der Rat der EU ursprünglich die EG-Amtshilfe-Richtlinie (Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19.12.77 ABl.EG L 336 vom 27.12.77) erlassen, die national im EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG vom 19.12.85, BGBl I 85, 2436) umgesetzt wurde. Damit wurde die Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten gefördert, um eine korrekte Veranlagung der Einkommen- und Vermögensteuer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu gewährleisten.
Nach Ansicht des Rates der EU waren allerdings die in der EG-Amtshilfe-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen nicht mehr geeignet, eine effiziente Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu sichern. Mit der Richtlinie 2011/16/EU (vom 15.2.11, ABl. EU L 64 vom 11.3.11, 1) hat der Rat deshalb eine Novellierung geschaffen, die - aufbauend auf der EG-Amtshilfe-Richtlinie - sowohl einen erweiterten Informationsaustausch als auch mehr direkte Kontakte zwischen den Verwaltungsdienststellen vorsieht.
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