· Fachbeitrag · New Work
Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice und die ertragsteuerlichen Auswirkungen (Teil 1)
von StB Dr. Simon Klumpp, Hugo Esteves da Cunha und Patrick Richter, alle Ernst & Young GmbH, Stuttgart
| Nicht erst seit Beginn der COVID-19-Pandemie entwickelt sich der Trend zum mobilen Arbeiten (sog. „New Work“). Allerdings kann das Begehren des Arbeitnehmers, den Arbeitsort frei zu wählen, nicht nur für ihn persönlich, sondern auch für den Arbeitgeber zu steuerlichen Herausforderungen führen. Der Beitrag gibt in zwei Teilen einen Überblick über die ertragsteuerlichen Implikationen einer Betriebsstättenbegründung durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch einen inländischen Arbeitgeber im ausländischen Homeoffice und unterbreitet dem Steuerpflichtigen Handlungsempfehlungen. |
1. Begründung einer Betriebsstätte durch Homeoffice
1.1 Nationales Steuerrecht
1.1.1 Der Betriebsstättentatbestand nach § 12 AO
Im deutschen Steuerrecht ist zur Klärung der Frage, ob durch die Arbeit im Homeoffice eine Betriebsstätte begründet werden kann, auf die allgemeine Definition des § 12 AO zurückzugreifen. Hiernach handelt es sich gemäß § 12 S. 1 AO bei einer Betriebsstätte aufgrund fester Geschäftseinrichtung um eine Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Für das Vorliegen einer Betriebsstätte muss
- 1. eine Geschäftseinrichtung oder Anlage gegeben sein,
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