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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht im Ausland

    Steuerliche Änderungen in Serbien

    von RA Jochen Will, Rödl & Partner, Büro Nürnberg und StB (Serbien) Slobodan Mihajlovic, Rödl & Partner, Büro Belgrad

    | Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage hat die neue Regierung in Serbien wesentliche Steueränderungen auf den Weg gebracht. Die bis zum 15.12.12 beschlossenen Neuregelungen umfassen verschiedene Rechtsgebiete sowohl des Steuerrechts, des Steuerverfahrensrechts als auch des Verbrauchsteuerrechts und sind grundsätzlich seit dem 1.1.13 in Kraft. Daneben wird in diesen Tagen über weitere Änderungen vor allem im Einkommen- und Vermögensteuerbereich debattiert. |

    1. Allgemeine Änderungen im Körperschaftsteuerrecht

    Um das Budgetdefizit zu vermindern, wurde der Körperschaftsteuersatz für 2013 von 10 % auf 15 % angehoben. Dies ist ein sehr strittiger Punkt, da ein niedriger Steuersatz als eines der stärksten Argumente für ein Investment in Serbien angesehen wurde. Andere Länder in der Region (wie Bosnien & Herzegowina, Mazedonien mit 10 %, Montenegro mit 9 %) liegen deutlich darunter, wie auch die EU-Staaten Bulgarien und Zypern. Auch wenn in der Praxis neben dem nominalen Steuersatz auch die Bemessungsgrundlage eine entscheidende Rolle für die Steuerbelastung darstellt, so hat allein ein geringer Körperschaftsteuersatz eine gewisse Anziehungskraft auf Investoren, die nicht unterschätzt werden sollte.

     

    PRAXISHINWEIS | Gesellschaften sollten ggf. ihre Liquidität überprüfen, da die Körperschaftsteuervorauszahlungen um 50 % steigen werden.