· Fachbeitrag · Thailand
Außensteuerrechtliche Fragestellungen bei deutschen Investitionen in Thailand ‒ Teil 1
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M. und RA Till Morstadt, Bangkok
| Thailand gilt vielen deutschen Investoren als Sprungbrett in den südostasiatischen Raum. Bei Investitionen in Thailand ergeben sich ‒ u. a. vor dem Hintergrund des geringen Körperschaftsteuersatzes von 20 % ‒ eine Vielzahl an außensteuerrechtlichen Fragestellungen. Der vorliegende Beitrag soll hierüber einen Überblick vermitteln. |
1. Ausgangsüberlegungen
Bei Investitionen in Thailand sind zunächst die investitionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Das Investitionsrecht erlaubt eine geschäftliche Betätigung von ausländischen natürlichen und juristischen Personen nur unter engen Voraussetzungen (vgl. hierzu ausführlich Frank-Fahle/Morstadt, PIStB 17, 132 ff.).
Ausländische Investitionen werden in Thailand in der Regel über eine Kapitalgesellschaft getätigt. Die Thai Company Limited (Thai Co., Ltd.) ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die vergleichbar ist mit der GmbH nach deutschem Recht.
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