· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslieferungs- und Konsignationslagern
von Dipl.-Fw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Folge der Globalisierung ist u. a. auch die wachsende Bedeutung von Lagern international tätiger Unternehmen im Ausland. Obwohl durch die Lager beträchtliche Umsatzvolumina generiert werden, scheint deren umsatzsteuerliche Behandlung derzeit EU-weit alles andere als geklärt - mit den entsprechenden Risiken für die beteiligten Unternehmen. Ein neues Urteil des Niedersächsischen FG stellt die deutsche Verwaltungsauffassung hierzu infrage und gibt gleichzeitig Anlass, sich die Besteuerungsregeln in Erinnerung zu rufen ( Niedersächsisches FG 18.6.15, 5 K 335/14 ). |
1. Einführung
Die MwStSystRL behandelt grenzüberschreitende Lagergeschäfte nach den allgemeinen Bestimmungen. Dennoch haben einige Mitgliedstaaten im Alleingang durch nationale Gesetze und Verwaltungsanweisungen „vereinfachende“ Sonderregelungen eingeführt. Die gewünschte Vereinfachung erreichen diese Sonderregelungen jedoch allenfalls bei vordergründiger Betrachtung; schnell zeigt sich, dass das unabgestimmte und zugleich richtlinienwidrige Vorgehen die Unternehmen und Finanzverwaltungen vor große Probleme stellt.
Beachten Sie | Die Ausführungen in diesem Beitrag verstehen sich als erster, zugegebenermaßen grober Überblick. Detailregelungen kann der Überblick nicht anbieten. Bei Bedarf sollten Unternehmer und Steuerberater immer aktuelle Informationen einholen - etwa von den Auslandshandelskammern. Häufig sind die Vorschriften in den anderen EU-Mitgliedstaaten auch ein Stück weit disponibel.
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