· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neue Rechtsprechung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| „Nichts ist so alt wie das, was man gestern zum (Umsatz-)Steuerrecht geschrieben hat!“ Diese Praktikerweisheit bestätigen nunmehr die Finanzgerichte recht eindrucksvoll. Deshalb nehmen wir das Thema „Auslieferungs- und Konsignationslager noch einmal auf (vgl. PIStB 16, 130 ). Grund dazu liefert die neue deutsche FG-Rechtsprechung zu Lagern ausländischer Unternehmer in Deutschland ( Niedersächsisches FG 18.6.15, 5 K 335/14, EFG 15, 1754; FG Düsseldorf 6.11.15, 1 K 1983/13 U, EFG 16, 234 und Hessisches FG 25.8.15, 1 K 2519/10, EFG 15, 2229). |
1. Beurteilung aus der Sicht der deutschen Finanzverwaltung
Für grenzüberschreitende Lagergeschäfte gibt es weder im UStG noch im Unionsrecht besondere Vorgaben. Zur Anwendung kommen daher die allgemeinen Vorschriften. Dabei sind zwei Grundfälle zu differenzieren:
- Allgemeines Lager/Konsignationslager: Bei diesem Typus handelt es sich um ein Lager, aus dem üblicherweise mehrere Abnehmer beliefert werden. Die Entscheidung darüber, welche Ware an welchen Kunden geliefert/verkauft wird, wurde noch nicht abschließend getroffen.
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