· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vertragliche Absicherung des Drittlandsgeschäfts: Musterklausel schützt vor unkalkulierbaren Risiken
von Dipl.-Fw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund, und StB Dipl.-Bw. Lars Fuisting, Düsseldorf
| Mandanten übersehen im Tagesgeschäft häufig, dass sich durch einen verständigen Blick in das deutsche UStG zunächst einmal ausschließlich die Rechtsfolgen in Deutschland abklären lassen. Mit Einschränkungen - insbesondere beim formellen Umsatzsteuerrecht und dem (sonstigen) Verfahrensrecht - sind auch die Rechtsfolgen in den anderen EU-Mitgliedstaaten abzulesen. Keine Antworten gibt das UStG zu Fragen, die das Umsatzsteuerrecht von Drittländern betreffen. Hier schlummern aber oft unkalkulierbare Risiken, für die Sie Ihre Mandanten sensibilisieren sollten. |
1. Das Grundproblem
Ein für die meisten Kanzleien alltäglicher Fall soll an die Problematik heranführen:
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Ein deutscher Anlagenbauer (Mandant M) soll im Auftrag von Kunde K eine Produktionsstraße in Kiew (Ukraine) errichten. |
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