· Fachbeitrag · Vereinigte Arabische Emirate
Offshore-Gesellschaften im Lichte des Common Reporting Standard und der BEPS-Maßnahmen
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
| Die Einführung des OECD Common Reporting Standard und die Umsetzung des OECD-Projekts „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) haben weitreichende Folgen für Offshore-Gesellschaften. In den Vereinigten Arabischen Emiraten können Offshore-Gesellschaften u. a. in den Emiraten Dubai (Jebel Ali Free Zone) und Ras Al Khaimah (Ras Al Khaimah International Corporate Centre) betrieben werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Umsetzung der jüngeren BEPS-Maßnahmen, deren Implementierung in den VAE und deren Effekte auf Offshore-Gesellschaften in den VAE. |
1. Ausgangsüberlegungen
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zählten lange Zeit zu den exotischen Ländern, die ein beliebter Standort für Offshore-Gesellschaften sind. Grund hierfür sind u. a. die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen in den VAE. Denn bislang wird fast gänzlich auf die Erhebung von Körperschaftsteuer verzichtet. Einzig Gewinne aus dem Öl- und Gasgeschäft bzw. aus dem Bankenwesen unterliegen einer Körperschaftsteuerpflicht. Zwar sieht das VAE-Recht die Möglichkeit der Implementierung einer Körperschaftsteuer grundsätzlich vor; außerhalb besagter Branchen wurde davon jedoch bislang kein Gebrauch gemacht. Dessen ungeachtet werden innerhalb der verschiedenen Freihandelszonen Steuerbefreiungen von bis zu 50 Jahren garantiert.
Das unternehmensfreundliche Steuerrecht wurde von einer ausgeprägten Anwendungspraxis des Bankgeheimnisses flankiert. Ausländischen Steuerbehörden, insbesondere aus Hochsteuerländern, war es lange Zeit nicht möglich, Auskunft über geschäftliche Aktivitäten steuerpflichtiger Personen in den VAE zu erhalten. Vor diesem Hintergrund sind Offshore-Gesellschaften in den VAE ein beliebtes Vehikel.
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