04.10.2017 · Fachbeitrag · § 6b Rücklage
Keine Übertragung stiller Reserven auf EU-Betriebsstätte
| Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u. a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören. Die gewinnneutrale Übertragung einer § 6b-Rücklage in eine EU-Betriebsstätte ist auch nach den unionsrechtlichen Gegebenheiten nicht möglich (BFH 22.6.17, VI R 84/14 ). |
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