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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Neuer Vordruck für Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

    | Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gibt das BMF hiermit den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO bekannt. Der als Anlage beigefügte neue Vordruck BZSt-2 ersetzt den als Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 5.2.18 veröffentlichten Vordruck BZSt-2 mit sofortiger Wirkung (BMF 21.5.19 (koordinierter Ländererlass), IV B 5 - S-1300 / 07 / 10087). |

     

    Nach § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaat-Gesellschaft mitzuteilen. Der neue Vordruck BZSt-2 enthält nunmehr zur Erleichterung und Verbesserung der steuerlichen Auswertung sowie zum besseren Verständnis anstelle des Freitextfeldes einen Katalog zur Abfrage der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit/des Geschäftszwecks nebst einem Erläuterungsfeld.

     

    Beachten Sie | Dieses Schreiben wird mit dem Vordruck BZSt-2 im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Sie finden es auch unter www.iww.de/s2740.

    Quelle: ID 45942733