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  • · Nachricht · Abkommensentwicklungen

    Neues DBA zwischen der Türkei und Deutschland in Kraft getreten

    | Am 1.8.12 wurden die Ratifikationsurkunden für das neue DBA zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht. Das Abkommen, das bereits am 19.11.11 unterzeichnet wurde, ist damit in Kraft getreten und rückwirkend ab dem 1.1.11 anzuwenden, sodass es nahtlos an das Ende 2010 auslaufende alte DBA anknüpft. |

     

    Das neue DBA mit der Türkei lehnt sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen an, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind:

     

    • Absenkung der Quellensteuersätze: Bei Dividenden beträgt bei einer unmittelbaren Beteiligung von mindestens 25 % der Quellensteuersatz 5 % (Art. 10 Abs. 2a DBA-Türkei), in allen übrigen Fällen 15 % (Art. 10 Abs. 2 b DBA-Türkei). Bei Zinsen beträgt der Quellensteuersatz 10 % (Art. 11 Abs. 2 DBA-Türkei). Bei Lizenzgebühren beträgt der Quellensteuersatz 10 % (Art. 12 Abs. 2 DBA-Türkei).

     

    • Besteuerung von Renten: Das neue DBA sieht die Einführung eines begrenzten Besteuerungsrechts von Ruhegehältern/Renten im Quellenstaat mit einem Steuersatz von 10 % und einem Freibetrag von 10.000 EUR/Jahr (einschließlich Rentenfreibetrag) vor (Art. 18 Abs. 2 DBA-Türkei).

     

    • Weitere Änderungen: Wegfall der Anrechnungsmöglichkeiten fiktiver, nicht bezahlter türkischer Steuern, Einführung einer Switch-Over-Klausel zugunsten Deutschlands (Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode), Umsetzung des OECD-Standards zum steuerlichen Informationsaustausch (Art. 25 DBA-Türkei).

     

    Quelle: ID 34993890