01.12.2017 · Nachricht · Abkommenspolitik
DBA zwischen Deutschland und Kamerun vereinbart
| Zwischen der Deutschland und Kamerun gibt es bisher kein DBA. Durch das nun vorliegende Abkommen sollen steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen auf dem Gebiet der Luftfahrt zwischen Deutschland und Kamerun abgebaut werden. Mit der Unterzeichnung sind die Verhandlungen zu diesem Abkommen abgeschlossen (s. auch BMF-Mitteilung vom 24.8.17). |
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