· Fachbeitrag · Abkommenspolitik
Die Betriebsstätte im OECD-Musterabkommen 2017 und im Multilateralen Instrument
von VRiFG a.D. Prof. Dr. Kay-Michael Wilke
| Aufgrund des Updates des OECD-Musterabkommen vom November 2017 (OECD-MA) sowie aufgrund des Multilateralen Instruments (MLI), welches sich zurzeit in der Umsetzungsphase in Deutschland befindet, ist die Betriebsstätte wieder stärker in den Fokus gerückt. Nachfolgend soll die Entwicklung bis zu dem heutigen Stand aufgezeigt werden. |
1. Hintergründe
Ausgangspunkt ist der von der OECD am 19.7.13 vorgelegte Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting ‒ BEPS). In ihm waren insgesamt 15 Aktionspunkte enthalten, u. a. der Aktionspunkt 6 ‒ Verhinderung von Abkommensmissbrauch ‒ und Aktionspunkt 7 ‒ Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte. In diesen Punkten wurde u. a. ausgeführt, dass der Begriff der Betriebsstätte überarbeitet werden muss, um einerseits einen Missbrauch zu verhindern und andererseits den technischen Entwicklungen sowie den geänderten Praktiken Rechnung zu tragen.
Am 5.10.15 stellt die OECD den finalen Abschlussbericht zum Aktionsplan zu BEPS vor, welcher beim Treffen der G20-Finanzminister am 9.10.15 in Lima gebilligt wurde. Danach fand eine parallel verlaufende Entwicklung statt: Zum einen wurden die Verhandlungen für ein MLI aufgenommen, und zum anderen begannen die Verhandlungen für das Update des OECD-MA. Das MLI wurde am 24.11.16 in Paris von den an der Ausarbeitung beteiligten Staaten und Gebieten angenommen und am 7.6.17 unterzeichnet. Die Verhandlungen über das OECD-MA-Update 2017 wurden im September 2017 beendet und am 21.11.17 genehmigte der Rat der OECD das Update, welches dann am 18.12.17 veröffentlicht wurde.
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