04.01.2017 · Fachbeitrag · Abkommenspolitik
Erstes DBA mit Panama unterzeichnet
| Mit Panama besteht kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das vorliegende Abkommen – das erste dieser Art mit Panama überhaupt – regelt die steuerliche Behandlung von Einkünften aus dem internationalen Luft- und Schiffsverkehr (s. auch BMF-Mitteilung vom 13.12.16). |
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