Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Abkommenspolitik

    Steuerabkommen mit Tunesien: Gesetzentwurf liegt vor

    Mit Tunesien soll ein Steuerabkommen geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8.2.18 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/4464) eingebracht (Deutscher Bundestag vom 26.09.2018 (hib 697/2018). |

     

    Das unterzeichnete Abkommen soll die Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten durch den Abbau steuerlicher Hindernisse ermöglichen. Darüber hinaus wird insbesondere die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch die Einführung eines erweiterten Informationsaustausches entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2005 und einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern gefördert. Vorgesehen ist u. a. auch eine Reduzierung der Quellensteuer bei Dividenden und Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen.

     

    Das Abkommen wird das geltende DBA vom 23.12.75 ersetzen, welches nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten entspricht. Nach seinem Inkrafttreten wird es in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.

     

    Quelle: ID 45516618