· Fachbeitrag · Abkommenspolititk
BMF legt Verhandlungsgrundlage für DBA vor
| Durch die vom BMF vorgelegte deutsche DBA-Verhandlungsgrundlage sollen deutsche Abkommensziele unter Verwendung möglichst einheitlicher Formulierungen effizient umgesetzt werden. Diese wurden jetzt auf der Internetseite des BMF veröffentlicht (s. BMF 17.4.13, IV B 2 - S-1301/10/10022-32). |
Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit DBA mit mehr als 90 Staaten. Ungeachtet des Einflusses der Abkommensmuster der OECD und der Vereinten Nationen werden DBA individuell in einem intensiven Verhandlungsprozess zwischen Vertragsstaaten mit jeweils eigener DBA-Politik und Rechtstradition ausgehandelt.
Hinweis | Die Verhandlungsgrundlage entfaltet zwar keine rechtliche Wirkung, gibt allerdings Hinweise auf die von Deutschland verfolgte Abkommenspolitik. Die Verhandlungsgrundlage wird nach Bedarf verändert oder ergänzt werden.