· Fachbeitrag · Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen
Abtretung britischer Pensionsansprüche an den Ehepartner
| Tritt ein Ehepartner nach der Scheidung zur Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen seine - nach DBA steuerbefreiten - britischen Rentenbeiträge an den anderen Ehepartner ab, mindern diese Zahlungen weder den Progressionsvorbehalt noch stellen sie abzugsfähige Sonderausgaben dar ( FG Schleswig-Holstein 15.8.12, 2 K 9/11, Abruf-Nr. 130043 ). |
Durch die Abtretung entsteht ein sog. abgekürzter Zahlungsweg. Da die Renteneinnahmen aufgrund des DBA steuerfrei sind, stehen die Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau mit steuerbefreiten Einkünften im wirtschaftlichen Zusammenhang und können daher nicht als Sonderausgaben abgezogen werden (s. auch FG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 20.12.12).
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37388020