01.06.2015 · Fachbeitrag · Anrechnung ausländischer Steuern
BMF-Schreiben zur Umsetzung des EuGH-Urteils zu § 34c EStG
| Der EuGH hatte die deutsche Vorschrift zur Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG in 2013 für europarechtswidrig erklärt (EuGH 28.2.13, C-168/11, s. PIStB 13, 150). Das BMF äußert sich nun zur verfahrenstechnischen Umsetzung des Urteils f ür VZ bis einschließlich 2014 (BMF 4.5.15, IV B 3 - S 2293/09/10005-04 IV A 3 - S 1900/07/10107-45). |
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