· Nachricht · Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
Die Uhr steht auf 5 nach 12
| „Fangen Sie besser gestern als heute mit der Datensammlung an!“, rät der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) StB/WP Harald Elster während des 41. Deutschen Steuerberatertags in Bonn. Seine Empfehlung resultiert aus der EU-Richtlinie für die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (s. auch DStV, Pressemitteilung vom 8.10.18). |
Anfang Juni dieses Jahres wurden die Regelungen im EU-Amtsblatt bereits veröffentlicht (s. auch Online-Nachricht 45502290). Die Bundesregierung hat zwar bis Ende 2019 Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Vorgaben verlangen aber auch die nachträgliche Meldung von grenzüberschreitenden Gestaltungen, die bis Juni 2020 umgesetzt werden. Andernfalls drohen Geldbußen.
Mehr Ratschläge für die Praxis sind nicht möglich. „Niemand weiß im Moment, was er genau aufzeichnen soll“, stellt Elster ernüchtert fest. Zwar habe das BMF den Ländern vor einem Monat einen ersten inoffiziellen Diskussionsentwurf für ein Umsetzungsgesetz vorgelegt. Der verheißt jedoch nichts Gutes. „Die EU-Richtlinie soll danach fast wortgleich in nationales Recht umgesetzt werden“, weiß der DStV-Präsident.
Seit der Veröffentlichung des Richtlinien-Entwurfs in 2017 kritisierte der DStV neben weiteren Vertretern aus Praxis und Wissenschaft die Unbestimmtheit der EU-Direktiven und forderte Konkretisierungen - bislang ohne Erfolg. Elster zeigt sich enttäuscht: „Solch vage Vorgaben forcieren Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und drängen die Betroffenen in den Sanktionsbereich. Nicht nur Brüssel, sondern auch der nationale Gesetzgeber lässt uns im Stich!“ Für ihn steht fest, dass die Falschen mit absehbaren Folgen belastet werden: Rechtsunsicherheiten, überbordender Bürokratie, weiteren straf- und haftungsrechtlichen Risiken.
Dem nicht genug: Das BMF prüft mit den Ländern, wie eine Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltungen bei der Umsetzung der EU-Regelungen berücksichtigt werden kann. Der DStV-Präsident appelliert daher an den Gesetzgeber: „Werden Sie sich Ihrer Verantwortung für praktikable und administrierbare Gesetze bewusst! Statt sich einem Richtlinien-Umsetzungs-Exzess hinzugeben, müssen die EU-Vorgaben präzisiert und mit dem neuen Instrument erst einmal Erfahrungen gesammelt werden!“