30.10.2015 · Fachbeitrag · Auslandsaufenthalt
Kindergeld während eines mehrjährigen Auslandsstudiums
| Der BFH entschied in einem aktuellen Urteil: Eltern können für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der EU und des EWR aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält (BFH 23.7.15, III R 38/14, s. auch BFH- Pressemitteilung Nr. 74/15 vom 28.10.15). |
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