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  • 28.01.2021 · Fachbeitrag · Auslandsimmobilie

    Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie kann zur vGA führen

    | Für die Annahme einer vGA reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen (FG Hessen 14.12.20, 9 K 1266/17, Revision BFH VIII R 4/21; s. auch Pressemitteilung des FG vom 27.1.21). |