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  • 30.09.2021 · Fachbeitrag · Auslandsreisekosten

    Keine neue Übersicht des BMF über die ab 1.1.22 geltenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder

    | Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.22 nicht neu festgesetzt. Die zum 1.1.21 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort. Demzufolge sind die durch BMF-Schreiben vom 3.12.20 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :002, BStBl I 20, 1256) zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.21“ veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden (BMF-Mitteilung 27.9.21). |