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  • · Fachbeitrag · Außensteuergesetz

    Einkünftekorrekturen bei Teilwertabschreibung auf unbesicherte Darlehen im Konzern

    von VRiFG a. D. Prof. Dr. Kay-Michael Wilke, Karlsruhe

    | Wäre ein unbesichertes Konzerndarlehen nur mit einem höheren als dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz fremdüblich, hat eine Einkünftekorrektur vorrangig in Höhe dieser Differenz zu erfolgen. Das hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden (BFH 9.6.21, I R 32/17). |

    1. Hintergrund

    In den letzten Jahren war das Thema „unbesicherte Konzerndarlehen“ Gegenstand einer ganzen Reihe von Entscheidungen des BFH. Zwei dieser Entscheidungen wurden aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben (BFH 27.2.19, I R 73/16, BStBl II 19, 394 durch BVerfG 4.3.21, 2 BvR 1161/19, s. ausführlich Wilke PIStB 21, 182; BFH 19.6.19, I R 32/17, BFH/NV 20, 255 durch Beschluss vom 3.3.21, BFH/NV 21, 644). In der Entscheidung I R 32/17 wurde die mündliche Verhandlung wieder eröffnet. Der BFH hat den Revisionen nunmehr stattgegeben, die Entscheidung der Vorinstanz (FG Köln 22.2.17, 13 K 493/12) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

    2. Sachverhalt

    Eine inländische Kapitalgesellschaft war an in- und ausländischen Gesellschaften beteiligt und gewährte insbesondere den in Frankreich und in den USA ansässigen verbundenen Gesellschaften Darlehen. Diese waren überwiegend festverzinst. In einem Fall wurde eine am Bilanzgewinn orientierte variable Verzinsung vereinbart. Sicherheiten wurden nicht geleistet. Im Jahr 2005 schrieb die inländische Kapitalgesellschaft die Darlehen gewinnmindernd ab und übertrug Wirtschaftsgüter zu Buchwerten auf eine maltesische Tochterkapitalgesellschaft, deren Alleingesellschafterin sie war. Die Anteile an dieser Gesellschaft brachte sie gemäß § 23 Abs. 4 UmwStG ebenfalls zu Buchwerten im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine weitere in Malta ansässige Kapitalgesellschaft ein. Schließlich erzielte die inländische Kapitalgesellschaft im Streitjahr Zinseinnahmen aus Darlehensforderungen gegen verschiedene ausländische nachgeordnete Gesellschaften.