· Fachbeitrag · Außensteuergesetz
Verschärfungen bei der Konzernfinanzierung ‒ Änderung der BFH-Rechtsprechung
von StB Dr. Tobias Hagemann, M.Sc., LL.M. & B.Sc. Inken Luhmann & M.Sc. Marvin Meger
| Mit gleich drei Entscheidungen vom 27.2.19 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum Bereich der grenzüberschreitenden konzerninternen Finanzierung aufgegeben. Die weitgehend inhaltsgleichen Urteilsgründe der drei Entscheidungen führen zur weitreichenden Aufgabe der Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA, zur Konkretisierung des Tatbestands von § 1 AStG und ferner zur Reduzierung der Bedeutung des sog. Konzernrückhalts und des Unionsrechts im Rahmen von § 1 AStG . Die Entscheidungen sowie deren Praxisbedeutung werden nachfolgend besprochen (BFH 27.2.19, I R 73/16, I R 51/17, I R 81/17, DB 19, 1120, 1999, 2221). |
1. Sachverhalt
Alle drei Verfahren betreffen sog. Outbound-Sachverhalte, mithin die steuerlichen Auswirkungen im Inland bei Beteiligung an und Unterhalten von Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Tochtergesellschaften. Folgende Geschäftsbeziehungen waren im Einzelnen gegeben und wurden vom Finanzamt gemäß § 1 AStG einer außerbilanziellen Korrektur unterworfen.
- Ein mit 6 % p. a. verzinstes Verrechnungskonto, das gegenüber einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden ohne Besicherung geführt wurde und auf das am 30.9. ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein ausgesprochen wurde (I R 73/16).
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