· Fachbeitrag · Außensteuergesetz
Wegzugsbesteuerung bei teilentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Die teilentgeltliche Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. Art. 13 Abs. 2 Buchst. b) DBA-USA erfüllt die Voraussetzungen für eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (FG Köln 28.3.19, 15 K 2159/15, IStR 19, 672, Revision unter I R 30/19). |
Sachverhalt
Der Ehemann hatte 2009 Geschäftsanteile an einer Kapitalgesellschaft an seine Ehefrau übertragen und einen größeren Geschäftsanteil an seinen Sohn, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt und zum Übertragungszeitpunkt in den USA ansässig war. Das FA behandelte die Übertragungen als teilentgeltliche Erwerbe und setzte infolgedessen für den Ehemann steuerpflichtige Übertragungsgewinne an. Für den unentgeltlichen Teil der Übertragung an den Sohn war das FA der Auffassung, die Voraussetzungen für eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG seien gegeben. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren machte der Ehemann vor dem FG geltend, die Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG seien nicht erfüllt, weil im Streitfall Gegenstand der Übertragung Anteile an einer Immobiliengesellschaft seien, Deutschland nach Art. 13 Abs. 1 DBA-USA also das Besteuerungsrecht behalte. Es verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, die im unentgeltlichen Teil der übertragenen Anteile auf den Sohn enthaltenen stillen Reserven im Rahmen der Wegzugsbesteuerung der sofortigen Besteuerung im Inland zu unterwerfen. Das FG Köln ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Allerdings ist inzwischen Revision beim BFH eingelegt worden (BFH I R 30/19).
Anmerkungen
Der Streitfall betrifft die Frage, ob eine teilentgeltliche Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft der sog. Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG unterliegt. Das FG Köln hat diese Frage bejaht.
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