· Fachbeitrag · Außensteuerrecht
Einkünftekorrektur im Rahmen von § 1 Abs. 1 AStG
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Der BFH hat in einem langjährigen Verfahren zum zweiten Mal zur Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung entschieden und bestätigt, dass § 1 AStG auf Substanzverluste Anwendung finden kann (BFH 13.1.22, I R 15/21, BB 22, 1493). |
Sachverhalt
Die D-GmbH mit Sitz im Inland ist Alleingesellschafterin und zugleich Organträgerin der A-GmbH, ebenfalls mit inländischem Sitz. Die A-GmbH war zu 99,98 % an einer belgischen Kapitalgesellschaft mit Sitz in Belgien (B N.V.) beteiligt. Die restlichen Anteile an der B N.V. hielt die D-GmbH selbst.
Die A-GmbH führte für die B N.V. ein Verrechnungskonto nach der Zinsstaffelmethode, das ab 1.1.04 mit 6 % p.a. verzinst wurde. Eine Besicherung wurde allerdings nicht vereinbart. Im Streitjahr 2005 betrug die Verzinsung eines der D-GmbH von einer Bank gewährten Betriebsmittelkredits 3,14 %. Am 30.9.05 verhandelten die A und die B N.V. einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein. Der Betrag entsprach dem nach Ansicht der Vertragsbeteiligten wertlosen Teil der gegen die B N.V. gerichteten Forderungen aus dem Verrechnungskonto, der in der Bilanz der A-GmbH gewinnmindernd ausgebucht wurde.
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