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  • · Nachricht · Automatischer Informationsaustausch

    BMF veröffentlicht Anwendungsschreiben zum FATCA-Abkommen mit den USA

    | Am 3.11.15 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen FATCA-Abkommen an die obersten Finanzbehörden der Länder übersandt. Das Anwendungsschreiben dient dem praktischen Umgang mit dem FATCA-Abkommen i.V.m. § 117c AO sowie mit der FATCA-USA-UmsV (BMF 3.11.15, IV B 6 - S 1316/11/10052 :133). |

     

    Am 31.5.13 haben Deutschland und die USA das FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) geschlossen. Es ist am 11.12.13 in Kraft getreten. Dieses Abkommen regelt den automatischen Austausch steuerlich relevanter Daten, die von Finanzinstituten erhoben werden, um die Steuerehrlichkeit auch in internationalen Sachverhalten zu erhöhen. Das FATCA-Abkommen sieht zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vor, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US-Anlagen hinnehmen müssen. Deutsche Finanzinstitute müssen die vorgeschriebenen Informationen an das BZSt übermitteln. Das BZSt leitet die Informationen an IRS weiter.

     

    Mit den deutschen Ausführungsbestimmungen des § 117c AO sowie der FATCA-USA-UmsV vom 23.7.14 wird das FATCA-Abkommen in seiner jeweiligen Fassung umgesetzt. Die deutschen Finanzinstitute müssen die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen deutschen Regelungen, namentlich die Bestimmungen des FATCA-Abkommens, die Regelung des § 117c AO sowie die FATCA-USA-UmsV beachten.

     

    Das neue Anwendungsschreiben umfasst 71 Seiten und gliedert sich wie folgt:

    • I. Anwendungsbereich
    • II. Finanzinstitute
    • III. Finanzkonten
    • IV. Kontoinhaber
    • V. Meldepflichtige Kontoinhaber
    • VI. Sorgfaltspflichten
    • VII. Meldung
    • VIII. Übergangsregelung bei der Berichtspflicht bei Zahlung nicht
    • teilnehmender Finanzinstitute für 2014 und 2015 (NPFFI)
    • IX. Anwendung des Artikels 7 des FATCA-Abkommens (Meistbegünstigung)
    • X. Anwendungsregelung
    • XI. Amtlich vorgeschriebener Datensatz

     

    Hinweis | Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

    Quelle: ID 43704432