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  • · Nachricht · Bekämpfung von Steuerbetrug

    EU veröffentlicht Liste nicht kooperativer Staaten

    | Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 5.12.17 in Brüssel auf die erste EU-Liste nicht kooperativen Steuergebiete geeinigt. Insgesamt haben die Minister 17 Länder aufgelistet, die die vereinbarten Standards für gute Regierungsführung im Steuerbereich nicht eingehalten haben. Die Liste umfasst unter anderem Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Panama. Darüber hinaus haben sich 47 Länder nach Rücksprache mit der EU verpflichtet, Mängel in ihren Steuersystemen zu beheben und die geforderten Kriterien zu erfüllen (s. auch EU-Kommission, Pressemitteilung vom 5.12.17). |

     

    Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft, Finanzen und Steuern sieht in der Verabschiedung der ersten schwarzen EU-Liste der Steuerparadiese einen entscheidenden Sieg für Transparenz und Fairness. Diese beispiellose Liste sollte das Niveau der global verantwortungsvollen Steuerpolitik erhöhen und dazu beitragen, den massiven Steuermissbrauch zu verhindern, der in den jüngsten Skandalen wie den „Paradise Papers“ aufgedeckt wurde.

     

    Die Erstellung der Liste hat zu einem aktiven Engagement vieler internationaler Partner der EU geführt. Allerdings müssen die Arbeiten nun fortgesetzt werden, da 47 weitere Länder die EU-Kriterien bis Ende 2018 (2019 für Entwicklungsländer ohne Finanzzentren) erfüllen sollten, um nicht in die Liste aufgenommen zu werden. Die Kommission erwartet ferner, dass die Mitgliedstaaten strenge und abschreckende Gegenmaßnahmen für gelistete Jurisdiktionen ergreifen, die die bestehenden Abwehrmaßnahmen auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Finanzierung ergänzen können.

     

    Der EU-Listungsprozess ist ein dynamischer Prozess, der bis 2018 andauern wird:

     

    • In einem ersten Schritt wird ein Schreiben an alle Jurisdiktionen auf der EU-Liste geschickt, in dem die Entscheidung erläutert wird und erklärt wird, was sie tun können, um von der Liste gestrichen zu werden.

     

    • Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden weiterhin alle Gerichtsbarkeiten genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden, und um zu entscheiden, ob in Zukunft weitere Länder in die Liste aufgenommen werden sollen. Ein erster Zwischenbericht soll bis Mitte 2018 veröffentlicht werden. Die EU-Liste wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.

     

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

    Quelle: ID 45046476