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  • · Fachbeitrag · Bekämpfung von Steuerhinterziehung

    Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle

    von RA Christian Gaßmann, Essen

    | Die EU-Kommission hat am 21.6.17 einen Richtlinienvorschlag über Anzeige- und Austauschpflichten von Informationen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Steuergestaltungen veröffentlicht. Danach sollen Steuerplanungsmodelle, die bestimmte Kriterien erfüllen, an die nationalen Steuerbehörden gemeldet werden. Der Vorschlag stützt sich dabei weitgehend auf die Ergebnisse des Aktionspunktes 12 des BEPS-Projekts der OECD zur verpflichtenden Offenlegung. Ziel ist es, den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten frühzeitig Informationen über steuerliche Gestaltungsmodelle zu verschaffen, um ggf. Gegenmaßnahmen einleiten zu können. |

    1. Inhalt des Richtlinienvorschlags

    Bei dem Vorschlag der EU-Kommission handelt es sich um ein zweistufiges Modell.

     

    • Erste Stufe: In einem ersten Schritt melden die Anzeigeverpflichteten das „kritische“ Gestaltungsmodell der zuständigen nationalen Behörde. Diese Verpflichtung beschränkt sich laut Vorschlag der EU-Kommission lediglich auf grenzüberschreitende Sachverhalte.