· Fachbeitrag · BEPS-Projekt
MLI-Umsetzungsgesetz beschlossen
von VRiFG a.D. Prof. Dr. Kay-Michael Wilke
| In der Kabinettssitzung am 28.5.20 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.16 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ‒ kurz: Multilaterales Instrument ‒ MLI ‒ beschlossen (MLIUmsG). Damit tritt für Deutschland diese Folgemaßnahme des BEPS-Projekts in eine entscheidende Phase. |
1. Hintergründe
Um das Gesetzesvorhaben verstehen zu können, muss man sich noch einmal kurz die Hintergründe in Erinnerung rufen. Hierzu heißt es im Regierungsentwurf: Im Rahmen von BEPS war man sich darüber einig, dass zur Umsetzung der Ergebnisse eine Änderung der bestehenden DBA erforderlich ist. Angesichts der Vielzahl von Abkommen ‒ mehr als 2.000 ‒ war weiterhin absehbar, dass eine Änderung und Revision der bestehenden Abkommen viel zu zeitaufwendig sein würde und damit die Effizienz von BEPS leiden würde. Als Alternative wurde daher im Rahmen von Aktionspunkt 15 BEPS ein neuartiges Verfahren zur Modifikation bilateraler Steuerabkommen durch ein mehrseitiges Übereinkommen entwickelt. Als Steuerabkommen im Sinne des Übereinkommens gelten jegliche DBA.
Das MLI wurde am 24.11.16 in Paris durch die Vertreter der an seiner Aushandlung beteiligten rund 100 Staaten und Gebiete angenommen. Es wurde am 7.6.17 von Deutschland gemeinsam mit 67 anderen Staaten und Gebieten als Erstunterzeichner gezeichnet. Mit dem Übereinkommen werden abkommensrelevante Maßnahmen des BEPS-Projekts in bestehende DBA umgesetzt. Am 1.7.18 ist das MLI in Kraft getreten, allerdings nur für die Staaten, die das Abkommen bereits ratifiziert haben bzw. es innerstaatlich nicht ratifizieren müssen.
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