26.06.2020 · Fachbeitrag · Berufliche Altersvorsorge
Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer Schweizer Pensionskasse als steuerpflichtiger Arbeitslohn
| Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Arbeitgeberbeitrag in das Überobligatorium einer Schweizer Pensionskasse (PK) steuerpflichtiger Arbeitslohn ist und diese Beiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind (FG Baden-Württemberg 7.4.20, 3 K 1497/18, Revision unter X R 12/20). |
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