· Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht
Antragsveranlagung nun auch für beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz
von Dr. Stephan Peters, Haltern am See
| Das BMF beschäftigt sich in einem aktuellen Schreiben mit dem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen und einem hierzu ergangenen Urteil des EuGH vom 30.5.24 (C-627/22). Danach ist einem Antrag auf Veranlagung auch dann stattzugeben, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Mitgliedstaats ist und in der Schweiz seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (BMF 5.8.24, IV B 8 - S 2301/22/1001 :001). |
1. Zum Hintergrund
Die Möglichkeit zur Antragsveranlagung ist beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50 Abs. 2 S. 7 EStG nur dann eröffnet, wenn es sich um
- Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR handelt und
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