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  • 28.05.2024 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht

    Ausländische Gesellschaft zum Steuerabzug für Honorare ausländischer Künstler verpflichtet

    | Eine ausländische Konzertdirektion, die Gastspielreisen ausländischer Künstler in den Bereichen Konzert, Oper, Theater und Ballett in Deutschland veranstaltet und deren Honorar schuldet, kann im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 1 EStG (§ 50a Abs. 4 EStG a. F.) nicht mit der Begründung von Einbehalt und Abführung der Steuer absehen, sie sei eine ausländische Gesellschaft und den Künstlern fehle es an der Gewinnerzielungsabsicht, weil sie ohne staatliche Subventionen nicht tätig werden könnten (BFH 25.10.23, I R 8/18). |

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