31.07.2015 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht
Inländische Einkünfte von gemeinnützigen Stiftungen mit Sitz in der Schweiz
| Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine nach Schweizer Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreite Stiftung Schweizerischen Rechts, die in Deutschland Einkünfte erzielt, nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist (FG Baden-Württemberg 23.4.15, 3 K 1766/13; s. auch Pressemitteilung Nr. 8/2015 vom 16.7.15). |
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