08.01.2015 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht
(Kein) inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit
| Ein inländischer Wohnsitz wird während eines auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthaltes nicht durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, beibehalten oder begründet. Das gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen während dieser Zeit die Nutzung seiner inländischen Wohnung weiterhin möglich wäre (FG Hamburg 18.6.14, 1 K 134/12, rkr.; s. auch Mitteilung des FG Hamburg vom 5.1.15). |
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