28.03.2019 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht
Vergütungen für Promotionauftritte unterliegen dem Steuerabzug
| Eine an ausländische Prominente gezahlte sogenannte Appearance Fee für deren Teilnahme an Eventveranstaltungen unterliegt nach einem Urteil des FG Köln dem inländischen Steuerabzug (FG Köln 15.2.18, 2 K 2612/16; anhängig beim BFH unter I B 40/18). |
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