· Fachbeitrag · Besondere Erklärungspflichten
Intrastat-Meldung im Jahr 2020 ‒ Was das Statistische Bundesamt monatlich wissen möchte
von Dipl.-Fw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Die Intrastat-Meldung ist die Meldung zur Intrahandelsstatistik des Statistischen Bundesamts (StatBA) in Wiesbaden. Die Meldung dient ausschließlich dem Zweck, den Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen EG-Mitgliedstaaten statistisch zu erfassen. Dazu werden alle innergemeinschaftlichen Ein- und Verkäufe des Unternehmers abgefragt. |
1. Auskunftspflicht: Wer eine Intrastat-Meldung abgeben muss
Grundsätzlich ist jede natürliche oder juristische Person (auch des öffentlichen Rechts) meldepflichtig. Voraussetzung ist, sie besitzt eine deutsche (Umsatz-)Steuernummer und hat mit einem ausländischen Geschäftspartner einen Vertrag über das Verbringen einer Gemeinschaftsware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossen. Die Intrahandelsstatistik betrifft also ausschließlich Warenbewegungen von einem europäischen Mitgliedstaat in einen anderen europäischen Mitgliedstaat (Intrahandel), und damit
- persönlich nur die am Intrahandel beteiligten Unternehmer,
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