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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgabenabzug

    Vergebliche Gründungsaufwendungen für eine ausländische feste Einrichtung

    von M.Sc. Christian Kahlenberg, Europa-Universität Viadrina

    Der BFH hatte der Frage nachzugehen, ob Gründungsaufwendungen für eine ausländische feste Einrichtung eines Freiberuflers zu einem (inländischen) Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung seiner Einkünfte führen können. Im Ergebnis scheitert die Berücksichtigung dieser Aufwendung im Inland aufgrund der sog. Symmetriethese für abkommensrechtlich freizustellende Einkünfte (hier nach dem DBA-VAE 1995, a.F.). Dass es sich hier um die Errichtung einer festen Einrichtung eines Freiberuflers handelte und nicht um eine Betriebsstätte, war zunächst unbeachtlich (BFH 26.2.14, I R 56/12, DStR 14, 1374).

     

    Sachverhalt

    Eine Partnerschaftsgesellschaft erzielte durch die Tätigkeit ihrer Gesellschafter freiberufliche Einkünfte i.S.d. § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG (ärztliche Gemeinschaftspraxis). Im Jahr 2004 wurde die Errichtung einer kardiologischen Praxis in Dubai angestrebt, tatsächlich aber nicht endgültig durch die Partnerschaftsgesellschaft umgesetzt. Es fielen Aufwendungen (insbesondere für Reisen) an. Im Juli 2005 zog ein Gesellschafter seine Zustimmung zu dem Projekt zurück. 2006 erfolgte die Betriebseröffnung durch die von den anderen sechs Gesellschaftern neu gegründete B-KG. Gleichwohl machte die Partnerschaftsgesellschaft durch die Errichtung der festen Einrichtung entstandene Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend. Das FA folgte dem Antrag nur teilweise. Die verbleibenden (negativen) Einkünfte, die nach dem DBA-VAE a.F. steuerfrei zu stellen waren, wurden aber im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG) berücksichtigt.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Klage war abzuweisen. Die Vorinstanz hat richtigerweise einen weitergehenden Ansatz der Betriebsausgaben verwehrt (FG Bremen 14.6.12, 1 K 122/10, IStR 13, 887).