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  • · Nachricht · BMF

    Anwendung der Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA)

    | Das BMF hat mit Schreiben vom 10.15 (IV B 6 - S 1301/11/10002 ) ein Anwendungsschreiben zu den Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (TIEA) veröffentlicht. Es gilt in Ergänzung zu den BMF-Schreiben vom 25.5.12 (IV B 6 - S 1320/07/10004,BStBl I 12, 599) und vom 16.11.06 (IV B 1 - S 1320 - 66/06 , BStBl I 06, 698). |

     

    Die von Deutschland geschlossenen Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA) bieten die Möglichkeit, behördliche Unterstützung durch Informationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall für Zwecke des Besteuerungsverfahrens oder des Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens in Anspruch zu nehmen. Ein spontaner oder automatischer Informationsaustausch ist in diesen Abkommen nicht vorgesehen. Der Inhalt und Aufbau der Abkommen entsprechen weitgehend dem OECD-Musterabkommen für Informationsaustausch in Steuersachen aus dem Jahr 2002.

     

    Das vollständige Schreiben finden Sie auch auf der Homepage des BMF.

    Quelle: ID 43720988