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  • 27.02.2015 · Fachbeitrag · BMF

    Erneute Änderung des § 50i EStG wird geprüft

    | Das BMF prüft derzeit, ob die Regelung des § 50i Abs. 2 EStG überschießende Wirkungen entfaltet und falls ja, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind (s. BT-Drs. 18/3960). |