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  • · Nachricht · BMF

    Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn in DBA

    | Das BMF hat aktuell umfassend zur Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach den DBA Stellung genommen (BMF-Schreiben v. 12.12.23- IV B 2 - S 1300/21/10024 :005). |

     

    In dem Schreiben werden zunächst wichtige Grundsätze, wie der Regelungsbereich eines DBA oder auch der Grenzgängerregelung erläutert. Außerdem nimmt die Finanzverwaltung u.a. Stellung zu

     

    • Besteuerung im Inland
    • Besteuerung im Tätigkeitsstaat
    • Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (sog. 183-Tage-Klausel)
    • Ermittlung des steuerpflichtigen / steuerfreien Arbeitslohns
    • Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
    • Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
    • Personal auf Schiffen und Flugzeugen
    • Rückfallklauseln nach DBA
    • Konsultationsvereinbarungen
    • Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren.

     

    Die Regelungen des neuen Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die BMF-Schreiben v. 3.5.18, BStBl I, 643 und v. 22.4.20, BStBl I, 483 werden durch das neue Schreiben ersetzt.

    Quelle: ID 49867802