· Nachricht · BMF
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn in DBA
| Das BMF hat aktuell umfassend zur Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach den DBA Stellung genommen (BMF-Schreiben v. 12.12.23- IV B 2 - S 1300/21/10024 :005). |
In dem Schreiben werden zunächst wichtige Grundsätze, wie der Regelungsbereich eines DBA oder auch der Grenzgängerregelung erläutert. Außerdem nimmt die Finanzverwaltung u.a. Stellung zu
- Besteuerung im Inland
- Besteuerung im Tätigkeitsstaat
- Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (sog. 183-Tage-Klausel)
- Ermittlung des steuerpflichtigen / steuerfreien Arbeitslohns
- Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
- Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
- Personal auf Schiffen und Flugzeugen
- Rückfallklauseln nach DBA
- Konsultationsvereinbarungen
- Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren.
Die Regelungen des neuen Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die BMF-Schreiben v. 3.5.18, BStBl I, 643 und v. 22.4.20, BStBl I, 483 werden durch das neue Schreiben ersetzt.
Quelle: ID 49867802