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Länder stimmen Brexit-Steuerbegleitgesetz zu
| Der Bundesrat hat am 15.3.19 dem Brexit-Steuerbegleitgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 21.2.19 beschlossen hat. Das Gesetz soll dazu beitragen, den deutschen Finanzmarkt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU stabil und funktionsfähig zu halten (Bundesrat, Mitteilung vom 15.3.19). |
Dabei zielt es in erster Linie darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen.
Lockerung des Kündigungsschutzes
Außerdem lockert das Gesetz den Kündigungsschutz für sog. Risikoträger bedeutender Banken. Damit soll eine Abwanderung von Instituten auf dem britischen Finanzmarkt nach Deutschland erleichtert werden.
Gilt für jeden Fall
Insgesamt werden 14 Gesetze und Verordnungen angepasst. Die Änderungen greifen sowohl bei einem „No-Deal“-Szenario, also dem ungeregelten Ausritt, als auch bei einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU.
Verkündung und Inkrafttreten
Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll am 29.3.19 in Kraft treten.
Beachten Sie | In der nächsten Ausgabe der PIStB werden anhand von Fallbeispielen die wichtigsten finalen Änderungen im EStG, KStG, AStG und UmwStG und ihre Folgen in der Praxis vorgestellt.