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  • · Nachricht · Corona-Pandemie

    Absprachen zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarungen mit Luxemburg und den Niederlanden

    | U. a. mit den Niederlanden und Luxemburg wurden zeitlich befristete Konsultationsvereinbarungen getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage am eigentlichen Tätigkeitsort außerhalb Deutschlands behandelt werden. Diese Vereinbarungen bleiben nunmehr bis mindestens Dezember 2021 in Kraft (BMF 15.9.21, IV B 3 - S-1301-NDL / 20 / 10004 :001; BMF 20.9.21, IV B 3 - S-1301-LUX / 19 / 10007 :003). |

     

    Die am 7.10.20 mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zum DBA vom 23.4.12 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg und die am 6.4.20 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA vom 12.412 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande verlängern sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

     

    Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation hat sich das BMF mit den Niederlanden und mit Luxemburg darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarungen zumindest bis zum Dezember 2021 Bestand haben werden.

    Quelle: ID 47687854

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